Aktuell gelten für die meisten Landkreise eigene Regelungen. Sobald eine einheitliche Regelung für die Region geschaffen wurde, werde ich sie hier wieder Eintragen
Folgende Regelungen sind nicht mehr aktuell!
Grün - Inzidenz bis 35
- Allgemeine AHA + L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften)
- Kontaktbeschränkungen: Bis zu 10 Personen oder zwei Haushalte in der Öffentlichkeit treffen ist erlaubt
- Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und im Einzelhandel, sowie in der Gastronomie bis zum Platz
- Empfehlung, aber keine Pflicht: Private Feierlichkeiten mit bis zu 25 Personen sind erlaubt
Gelb - Inzidenz 35 bis 50
- Maskenpflicht wird ausgeweitet.
- Maskenpflicht auch im Unterricht ab der 5. Klasse
- Maskenpflicht an Hochschulen
- in öffentlichen Gebäuden
- am Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Im Betrieb, sobald man den Platz verlässt.
- Öffentlichen Plätzen, die stark frequentiert sind.
- Allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr
- Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr
- Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
- private Feiern und Treffen sind auf zwei Haushalte oder maximal 10 Personen beschränkt. Egal ob draußen, daheim oder im Lokal.
Rot - Inzidenz 50 bis 100
- Maskenpflicht wie bei 35-50 und zusätzlich Maskenpflicht auch in der Grundschule
- Allgemeine Sperrstunde ab 22 Uhr
- Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr
- Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
- private Feiern und Treffen sind auf 5 Personen oder zwei Haushalte beschränkt. Egal ob draußen, daheim oder im Lokal.
Dunkel-Rot - Inzidenz ab 100
- Es gelten die gleichen Regeln der Stufe Rot und nis auf ...
- Allgemeine Sperrstunde ab 21 Uhr
- Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr
- Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 21 Uhr ein Alkoholverbot.